Glasversicherung

Eine Scheibe geht schnell zu Bruch

Die Glasversicherung zahlt bei Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Zur Gebäudeverglasung gehören z.B. Glasscheiben von Fenstern und Türen, Duschkabinen, Wintergärten.
Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Glasscheiben von Schränken und Vitrinen, Bildern und Spiegeln.
Auch Cerankochfelder sind meist mitversichert!
Wer Versicherungsschutz Sonnenkollektoren wünscht, sollte genau auf die Einschlüsse achten.

Bei der Glasversicherung spielt die Schadenursache keine Rolle. Ensteht der Schaden z.B. durch Luftzug, Hagel oder den Fußball der Nachbarkinder, die Glasversicherung zahlt in allen Fällen (Ausnahme eigener Vorsatz).

Soweit zusammenhänge Glasflächen eine Fläche von mehr als 6 qm erreichen, muss der Versicherungsschutz speziell vereinbart werden.

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